Länderfinanzen

Länderfinanzen
Länderfinanzen,
 
Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben der Bundesländer eines Bundesstaates. In Deutschland ist der Grundsatz der Aufgaben- und Lastenverteilung in Art. 104 a GG geregelt. Danach tragen die Länder grundsätzlich diejenigen Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben (Absatz 1). Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben (Absatz 2). Für bedeutsame Investitionen der Länder (und Gemeinden) kann der Bund den Ländern Finanzhilfen gewähren. Umstritten sind die Regelungen zum Länderfinanzausgleich (Finanzausgleich).
 
Bei den Einnahmen (ohne Kreditaufnahme) entfallen (2000) rd. 73 % auf Steuern (Landessteuern, Länderanteile an den Gemeinschaftsteuern). Dieser Anteil ist niedriger als bei den Bundesfinanzen, jedoch wesentlich höher als bei den Gemeinden. Die zweitwichtigste Einnahmenkategorie bilden Zuweisungen und Darlehen des Bundes mit rd. 15 %, während die Erwerbseinkünfte, die Gebühren sowie die übrigen Einnahmen nur rd. 11 % ausmachen. Unter den Ausgaben dominieren bei volkswirtschaftlicher Gliederung die Personalausgaben mit rd. 38 % und die Zuweisungen, Investitionszuschüsse und Darlehen an Gemeinden mit rd. 21 % der bereinigten Ausgaben. Bei Gliederung nach Aufgabenbereichen stehen die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur mit fast einem Drittel an erster Stelle.
 
Die Verschuldung aus Kreditmarkttiteln wuchs von (1989) 303,9 Mrd. DM auf (2000) 651,7 Mrd. DM; die Kreditfinanzierungsquote liegt aber weiterhin deutlich unter der des Bundes und über der der Gemeinden. Die Pro-Kopf-Verschuldung streut zwischen den einzelnen Ländern sehr stark. Eine Sonderstellung nehmen Bremen und das Saarland ein, die seit 1994 spezielle Ergänzungszuweisungen des Bundes zur Haushaltssanierung erhalten (Finanzausgleich).
 
Zentrale Finanzierungsquelle bei den neuen Ländern, die seit 1991 eigene Haushaltspläne aufstellen, waren bis 1994 die Zuweisungen aus dem Fonds Deutsche Einheit. Mit der Einbeziehung in den bundesstaatlichen Finanzausgleich (1995) verstärkte sich die finanzielle Basis der neuen Länder. Wenn auch die Steuereinnahmen pro Kopf noch deutlich unter dem Niveau der der alten Länder (84 %) liegen, so lösten sie doch die Zahlungen des Bundes als wichtigste Einnahmenquelle ab. Auf der Ausgabenseite übersteigt der Pro-Kopf-Betrag deutlich den Wert der alten Länder (136 %), darüber hinaus ist die Ausgabenstruktur anders gewichtet. Während in den alten Ländern die Personalausgaben den höchsten Anteil (40 %) an den Gesamtausgaben aufweisen, spielen in den neuen Ländern die Zuweisungen an die Gemeinden (31 %) und die investiven Ausgaben (26 %) die größte Rolle. Die jährlichen Defizite der ersten zehn Jahre eigenständiger Haushaltsführung schlugen sich in einem Schuldenstand (ohne Berlin) von (Ende 2000) 109,0 Mrd. DM (Ende 1991: 3,6 Mrd. DM) nieder, das sind je Einwohner104 % der in den alten Bundesländern seit der Währungsreform von 1948 angesammelten Pro-Kopf-Verschuldung.

Universal-Lexikon. 2012.

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